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Spendenaufruf zum Gutachten PFC bei Katterbach

„Man muss jetzt einfach anfangen!“ wurde der BN in der FLZ Ausgabe vom 20.12.2023 zitiert.

 

„Mit dem Gutachten gibt es die einmalige Chance, den Verursacher nachweisen zu können“ so Maria Hetzel aus unserer Kreisvorstandschaft.

21.12.2023

Aber jetzt von vorne.

Warum braucht es Ihre finanzielle Unterstützung?

Im Umgriff der Kaserne Katterbach sind Grundwasser und Fließgewässer mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) kontaminiert. (-->Umwelt- und Gesundheitsaspekte bei Wikipedia) Auch Grundstücksbesitzer in den östlichen Ansbacher Stadtteilen könnten betroffen sein. Nach den uns vorliegenden Informationen stammt das Gift vermutlich aus Übungen mit PFC-haltigem Löschschaum am Flugplatz der Kaserne. Wegen der daraus entstandenen Schäden klagt ein Grundstücksbesitzer aus Obereichenbach derzeit gegen die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Kaserne Katterbach. Mitunter ist dessen Hausbrunnen mit PFC verseucht. Die Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten (BImA) als Verwalterin der Bundesliegenschaft Kaserne Katterbach bestreitet, dass diese Verunreinigungen auf dem Anwesen des Bürgers mit dem PFC-Austritt am Löschplatz des Flugfeldes in Verbindung zu bringen sind. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Klage des Ansbacher Grundstücksbesitzers im Oktober 2023 zugelassen.

Das OLG hat in seiner Begründung angekündigt, dass im nächsten Schritt des Verfahrens Gutachten zur zweifelsfreien Bestimmung der Herkunft in Auftrag gegeben werden müssten. Hierfür würde zunächst der Ansbacher Grundstückseigner in voller, voraussichtlich fünf- bis sechsstelliger Höhe aufkommen müssen.

Das ist eine große Summe die ein Einzelner nur schwer stemmen kann.

Und doch ist das Gutachten und die damit verbundene Klage so wichtig für uns alle.

Ein Gutachten, das die Herkunft des PFC-Gifts rechtssicher nachweist, kann ein Baustein für die Darstellung des Gesamtschadens in Ansbach sein. Der Stadt Ansbach ist es aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen nicht möglich, dieses Gutachten zu bezuschussen. Daher rufen wir gemeinsam dazu auf, unseren Mitbürger bei der Finanzierung des Gutachtens zu unterstützen.

Spenden können auf folgendes Konto überwiesen werden:

IBAN: DE31 7655 0000 0009 5258 17
BIC: BYLADEM1ANS
Kontoinhaber: meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft mbb

Das Konto wird treuhänderisch von einer Rechtsanwaltskanzlei verwaltet. Spendenquittungen werden nicht ausgestellt. Alle nicht benötigten Spenden oder Rückzahlungen werden für den Umwelt- und Gewässerschutz in der Stadt Ansbach eingesetzt.