Pressemitteilung zum Naturschutzgebiet Ellenbach vom 14.07.2025
Anfang April dieses Jahres wandte sich die Kreisgruppe Ansbach des Bund Naturschutz mit einem Schreiben an das Landratsamt Ansbach und zeigte auf der Basis des Umweltschadensgesetzes einen Umweltschaden am Ellenbach an. Der BN führte aus, dass der Ellenbach jeweils im Sommer 2020 und 2022 trocken gefallen ist, dass der im Genehmigungsbescheid festgesetzte Mindestabfluss über längere Zeiträume unterschritten wurde und die Grundwasserentnahme durch die Reckenberggruppe zur Absenkung des oberflächennahen Grundwassers geführt hat. Dass dadurch im Untergrund Wasser fehlt und der Bach in weiten Abschnitten unter Wasserverlust leidet, der zur Versickerung des Baches führen kann.
Zwei Monate gingen ins Land und es tat sich nichts. Daraufhin bat der BN den Landrat Dr. Jürgen Ludwig in einem weiteren Schreiben, der Sache nachzugehen.
Paul Beitzer, Vorsitzender der Kreisgruppe Ansbach: „Die Trinkwasserversorgung geht uns alle an. Wenn bei der Gewinnung von Trinkwasser ökologische Schäden entstehen, muss unverzüglich und wirksam gegengesteuert werden. Darauf wiesen wir den Landrat in unserem Schreiben hin.“
Der Bund Naturschutz hatte dem Landratsamt mit der Umweltschadensanzeige auch eine Liste von Maßnahmen geschickt, die erforderlich sind, um weitere Umweltschäden zu vermeiden. U.a. die direkte und kontinuierliche Überwachung der Abflussverhältnisse der Oberflächengewässer, die Bewertung aller grundwasserabhängigen Ökosystem im Einzugsbereich der Grundwasserentnahme und als wichtige Sofortmaßnahme: die Reduzierung der Gesamtentnahmemenge sowie der Entnahmemenge einzelner Brunnen zur Sicherung der Ökosysteme.
„Damit die Menschen vor Ort, die sich um den Bach und die umgebenden Wälder sorgen, nachvollziehen können, dass das Landratsamt sich kümmert, halten wir auch eine Information der Öffentlichkeit für erforderlich.“ stellt Renate Götzenberger, stellvertretende Sprecherin des Arbeitskreises Wasser im Bund Naturschutz Bayern fest. „Wenn es darum geht, unsere Lebensgrundlagen zu schützen, hat die Bevölkerung ein Anrecht darauf zu erfahren, ob und wie die Behörden handeln.“
Jedoch: In der letzten Woche ging ein Schreiben des Landrats beim BN ein, das Zweifel daran aufkommen lässt, ob der Landrat den Ernst der Situation erkannt hat. Der Landrat fertigte den BN mit einem Basta-Satz ab: „Nach unserer Einschätzung liegt am Ellenbachgraben kein Umweltschaden nach dem Umweltschadensgesetz vor, da alle geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um nachteilige Auswirkungen auf den Gewässerzustand zu verringern.“
Wenn ein Bach austrocknet und infolge dessen ein Fischsterben festgestellt wird – meint der Landrat, es sei kein Umweltschaden entstanden. Wenn das oberflächennahe Grundwasser großflächig um mehr als einen Meter absinkt – wenn also sowohl die Gefahr besteht, dass ein Bach aufgrund der Grundwasserentnahme versickert, als auch dass der Wald geschädigt wird, weil die Wurzeln der Bäume das Wasser nicht mehr erreichen – besteht für den Landrat kein Grund zum Tätigwerden, um die Gefahr weiterer Umweltschäden abzuwenden.
„Mir scheint, der Landrat verschließt die Augen vor der Realität.“ fasst Renate Götzenberger die Situation zusammen. „Was wir brauchen, ist ein konsequenter Schutz der Ökosysteme im Einzugsgebiet der Brunnen in der Arberger Heide, denn nur wenn wir die Ökosysteme erhalten, liefern sie uns gesundes Trinkwasser. Ein kranker Bach und ein kranker Wald können dies nicht mehr leisten.“ Es liegt in unser aller Interesse, dass am Ellenbach die Wasserentnahme reduziert wird, damit auf Dauer die Möglichkeit der Gewinnung von Trinkwasser erhalten bleibt.