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Positionspapier zur Frage der Genehmigung eines Cafès am NSG Scheerweiher

Dem BN ist vor einiger Zeit zu Ohren gekommen, dass am Naturschutzgebiet Scheerweiher auf der ehemaligen Hofstelle neben der restaurierten Scheermühle, ein Café betrieben werden soll. Der BN lehnt dieses Ansinnen entschieden ab und wundert sich, dass bei der Stadt nach BN-Kenntnis offenbar schon seit längerer Zeit über eine Genehmigung nachgedacht wird.

09.03.2022

Der BN fordert aus mehreren Gründen eine umgehende Ablehnung des Vorhabens. Beim Scheerweiher handele es sich um das älteste und zugleich einzige Naturschutzgebiet in der Stadt Ansbach. Zudem wurde das Gebiet vor vielen Jahren als sog. „FFH-Gebiet“ ausgewiesen und steht seither auch unter europarechtlichem Schutz. Vor diesem Hintergrund ist für den BN klar, dass hier Naturschutz eindeutig Vorrang vor privaten wirtschaftlichen und kommerziellen Interessen genießt.

Der herausragende Biotopwert, erinnert Altreuther, habe schon Mitte der 1970er Jahre die Ansbacher Bevölkerung gegen ein seinerzeitiges Staudamm-Projekt mobilisiert und letztendlich zur Ausweisung als NSG geführt. Vorher erfolgte bei der seinerzeitigen Flurbereinigung mit öffentlichen Geldern die Überführung der Flächen an die Stadt als öffentlichen Eigentümer.

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