Zur Startseite

Themen

Arbeitskreise

  • Home  › 
  • Aktuelles

Pflanzenschutzmittel-Einsatz in Gemeinden

Vor einiger Zeit hat sich eine Bürgerin an uns gewandt, weil in ihrer Gemeinde verbotener Weise Pflanzenschutzmittel zur Freihaltung versiegelter öffentlicher Flächen eingesetzt würden.

30.08.2022

Vor einiger Zeit hat sich eine Bürgerin an uns gewandt, weil in ihrer Gemeinde verbotener Weise Pflanzenschutzmittel zur Freihaltung versiegelter öffentlicher Flächen eingesetzt würden. Unsere Recherche hat ergeben, dass sie richtig lag. Wir haben das kürzlich mit der betreffenden Gemeinde einvernehmlich geklärt. Wir gehen davon aus und haben auch entsprechende Hinweise, dass in den meisten Kommunen ähnlich verfahren wird.

Im Landkreis Ansbach werden zur Bekämpfung von Gras, Moos und Beikräutern auf kommunalen Flächen vermehrt Reinigungsmittel mit Natriumchlorat als Wirkstoff eingesetzt. Beispiele sind Raundox, Sprint PWR, Wegerein, Clean Prince Bio-Gehweg-Reiniger und andere. Diese Mittel werden teilweise zu Unrecht als Bio-, auf Sauerstoffbasis, als Unkrautentferner beworben und als „Geheimtipp“ gehandelt.

Das Bayerische Landesamt für Landwirtschaft als kompetente Fachbehörde stellt dazu fest: „…Der Wirkstoff Natriumchlorat ist als Pflanzenschutzmittel (Herbizid) seit mehr als 20 Jahren nicht mehr zugelassen, als Biozid-Wirkstoff seit 12 Jahren nicht mehr zulässig, aber in Reinigungsmitteln erlaubt…“

Fazit:Die Anwendung von Produkten mit Natriumchlorat zur Beikraut- und Grasbekämpfung ist verboten und stellt ein strafbewehrtes Umweltvergehen dar.

Grundsätzlich gilt:

Zu dem Thema hat bereits vor einigen Jahren Herr Jakob Maier von der LfL in Triesdorf einen Vortrag gehalten. Wir empfehlen dringend, diesen herunter zu laden: https://lwg.bayern.de/landespflege/gartendokumente/vortraege/202636/index.php und Ihre zuständigen Mitarbeiter/Stellen zu informieren.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.