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Petition „Antrag zur Erweiterung der Anordnungsmöglichkeiten bei der Festsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen"

Vielleicht erinnern Sie sich daran: Am 26. September 2021 bewiesen die Bürger Burgoberbach Weitsicht und lehnten den Bau einer Umfahrungsstraße deutlich ab. Wir freuen uns, dass die Gemeinde jetzt zügig einen wichtigen Schritt in die gewünschte und absolut notwendige Richtung gegangen ist: Sie hat sich in einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt, mit einer Änderung der StVO Tempo 30 generell zu ermöglichen, wenn eine Gemeinde vor Ort das will.

02.02.2022

Vielleicht erinnern Sie sich daran: Am 26. September 2021 bewiesen die Bürger Burgoberbach Weitsicht und lehnten den Bau einer Umfahrungsstraße deutlich ab. Wir unterstützen die Entscheidung im Vorfeld argumentativ, siehe z. B. https://ansbach.bund-naturschutz.de/themen/verkehr/umgehung-burgoberbach . Nur sagen was man (aus guten Gründen) nicht will, reicht auf die Dauer aber nicht aus. Wir freuen uns, dass die Gemeinde jetzt zügig einen wichtigen Schritt in die gewünschte und absolut notwendige Richtung gegangen ist: Sie hat sich in einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt, mit einer Änderung der StVO Tempo 30 generell zu ermöglichen, wenn eine Gemeinde vor Ort das will. Insbesondere in Bayern gibt es dafür bislang schier unüberwindliche Hürden.

Wir unterstützen auch diesen Schritt argumentativ…

Petition „Antrag zur Erweiterung der Anordnungsmöglichkeiten bei der Festsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im Rahmen des § 45 StVO

(Petition als PDF)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken für Ihre Initiative und unterstützen diese ausdrücklich in allen Punkten. Die erhebliche Belastung und teilweise Gefährdung der Bürger durch das sehr hohe Verkehrsaufkommen, darunter ein hoher Schwerverkehrsanteil, ist eindeutig. Faktisch tragen Burgoberbacher und Sommersdorfer Bürger die Hauptlast mit Minderung ihrer Lebensqualität dafür, dass sich der Individual-Durchgangsverkehr aus und in den südlichen Landkreis beständig erhöhte. Es ist den Bürgern hoch anzurechnen, dass sie beim Bürgerentscheid nicht den vermeintlichen Verlockungen einer Ortsumfahrung erlegen sind, sondern erkannt haben, dass die Belastungen nur mit baulichen und geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen an der Trasse in den Ortsbereichen wirksam, rasch und kostengünstig gelöst werden können.

Bauliche Maßnahmen mit Trassenverschwenkungen, neuem Belag usw. sind ein wichtiger Beitrag dazu. Sie allein reichen aber nicht aus und sind zeitlich in weiter Ferne. Der entscheidende Schritt zur Minderung von Motorgeräusch, Reifenabrollgeräusch, Emissionsausstoß usw. ist die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit. Flüsterbeläge wirken nur bei noch höheren Fahrgeschwindigkeiten und helfen innerorts kaum weiter.

Die wesentlichen Vorteile für Menschen und Umwelt und damit im Sinne des Klimaschutzes bei einer Reduzierung auf Tempo 30 sind:

  • Minderung des Geräuschpegels von Motor und Reifen

  • Verringerung der Gefährdung für Fußgänger- und Fahrradverkehr

  • Verringerung von Abgasen

  • Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erhöht üblicherweise den Verkehrsfluss

  • Für den PKW/LKW-Durchgangsverkehr entstehen keine ernsthaften Nachteile

  • Die Maßnahme ist sofort und kostenlos umzusetzen, ggf. im Rahmen eines Pilotversuchs

Es darf nicht weiterhin so sein, dass bayerische Bürger im Falle derartiger Belastungen durch Durchgangsverkehr schlechter gestellt bleiben, als die Bürger anderer Bundesländer. Es ist weder zu verstehen noch zu akzeptieren, dass in anderen Bundesländern wie z. B. im benachbarten Baden Württemberg die gleiche geltende Gesetzeslage in der Praxis ganz anders gehandhabt wird. Es gibt dort zur Entlastung der an Straßen lebenden Menschen eine Vielzahl von Tempo 30-Begrenzungen an übergeordneten Straßen im Ortsbereich.

Wir verweisen auf die kürzlich erfolgte Einrichtung einer Tempo 30-Zone in Spalt bei ähnlicher verkehrlicher Ausgangslage. Die Initiative ging von örtlichen Vereinen aus, große Unterstützung kam von der örtlichen CSU. Sachlich und verwaltungsrechtlich wurde die Einrichtung vor allem mit der großen touristischen Bedeutung begründet. Das hat sicherlich seine Richtigkeit, aber: Der Schutz der Bevölkerung bei derart starkem Durchgangsverkehr darf nicht von der touristischen Bedeutung eines Ortes abhängen.

Wir bitten den Petitionsausschuss daher, dem Antrag der Gemeinde Burgoberbach statt zu geben und umgehend die Geschwindigkeitsreduzierung in Burgoberbach und Sommersdorf zu ermöglichen. Hilfsweise regen wir dazu einen Pilotversuch an.