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Neue Notfallzulassungen 2025: Acetamiprid – das letzte Neonicotinoid

Nach dem Erfolg im Januar 2023, als der Europäische Gerichtshof entschied, dass Mitgliedsstaaten das EU-weite Verbot von 2 bienenschädlichen Neonicotinoiden im Freiland nicht länger per Notfallzulassung umgehen dürfen, schien der Schutz von Bestäubern auf einem guten Weg.

20.10.2025

Doch 2025 kommt es erneut zu einem massiven Rückschritt:

Für Acetamiprid, dem letzten noch zugelassenen Neonicotinoid für Freilandanwendungen, wurden in Deutschland 2025 zwölf neue Notfallzulassungen ausgesprochen – und damit der bisherige Anwendungsbereich und die Menge drastisch ausgeweitet.

Einsatzgebiete

Das hochgiftige Mittel wird auf großen Flächen u. a. bei

  • Zuckerrüben, Futterrüben und Kartoffeln,
  • Sonnenblumen, Futtererbsen und Raps,
  • sowie im Zierpflanzenbau
    zur Bekämpfung von Schilfglasflügelzikade, Blattläusen und Japankäfer eingesetzt.

Risiken & Kritikpunkte

  • Gesundheitsbedenken: Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) hat 2025 die Grenzwerte für 35 Lebens- und Futtermittel europaweit gesenkt, da neue Studien auf Risiken für die Entwicklung des menschlichen Gehirns hinweisen.
  • Fehlende Umweltprüfung: Für Notfallzulassungen sind keine umfassenden Risikoabschätzungen für Flora, Fauna oder Verbraucher vorgeschrieben.
  • Schutzauflagen: Landwirte erhalten lediglich Anwendungshinweise, deren Einhaltung kaum kontrolliert werden kann.
  • Neue Erkenntnisse: Laut dem Landwirtschaftlichen Institut Hohenheim ist Acetamiprid 10.000-mal giftiger für Weichwanzen als bisher angenommen – eine alarmierende Zahl.

Alternativen & Hoffnung

Besonders beim Kampf gegen die Glasflügelzikade sehen der BUND Naturschutz und Imkerverbände Alternativen:
Die Schwarzbrache im Winter – also der bewusste Verzicht auf Winterweizen nach Zuckerrüben – zeigte in Versuchen eine bis zu 80 %ige Wirksamkeit.
Erste Schritte in diese Richtung sind erkennbar, doch fehlende finanzielle Anreize und Ertragseinbußen bremsen den Wandel.

Verbraucher sollten handeln

Da im Obst- und Gartenbau (insbesondere im Gewächshaus) weiterhin mehrere Neonicotinoide zugelassen sind, bleibt den Verbraucher:innen nur der konsequente Griff zu Bioprodukten, um den Einsatz dieser Gifte zu vermeiden.

https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/hochgiftige-neonicotinoide-erhalten-notfallzulassung

https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/neonicotinoide-lebensmittel-stark-mit-hochwirksamem-nervengift-belastet

Ab 19.08.2025 Senkung der Grenzwerte für Acetamiprid in Lebensmitteln, da gefährlicher für den Menschen als gedacht.

Zuckerrüben-Anbauer testen erfolgreich Alternativen, die das Bündnis für Neonicotinoidfreie Landwirtschaft vorgeschlagen hatte:
Rüben und Kartoffeln in Gefahr: Strategie soll Zikaden stoppen | Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt 

Wieder Neonics für Zuckerrüben zugelassen

Mit „Acetamiprid“ wird in begrenztem Umfang und auf begrenzten Flächen gegen die gefürchteten Blattläuse vorgegangen

Artikel in der FLZ vom 12.05.2022

Wieder Neonics für Zuckerrüben - Öffentlichkeit wurde nicht informiert

Es gibt wieder eine Notfallzulassung, die den Einsatz von Neonicotinoiden – kurz Neonics – für Zuckerrüben erlaubt. Gegenüber der letzten Zulassung im Landkreis im Jahre 2021 hat sich einiges geändert, aber nicht zum Guten.

Artikel in der FLZ vom 28.06.2025