Erneuerbare-Energien-Novelle vom Bundestag beschlossen. Nach dem EEG ist vor dem EEG: Im Frühjahr muss nachgebessert werden!
„Wir brauchen für wirksamen Klimaschutz konsequentes Energiesparen und einen Schub beim naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Vor allem die Blockaden bei der Nutzung von Wind und Sonne müssen aufgelöst werden“, fordert BN-Kreisvorsitzender Paul Beitzer. Nachdem das Gesetz um fast ein Jahr verspätet auf dem Weg gebracht wird, sei diese Salamitaktik inakzeptabel. „Wenigstens haben Klimaschutzpolitikerinnen wie die CSU-Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber ebenso wie die Energieexperten der SPD den schlechten Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums noch erheblich nachgebessert“, sagt Willi Krauß, Arbeitskreis „Energie und Klimaschutz“ bei der BN-Kreisgruppe Ansbach. So wird beispielsweise Mieterstrom aus Photovoltaik durch den Wegfall der Gewerbesteuer entbürokratisiert und der Eigenverbrauch erleichtert, indem etwa kleine Solaranlagen von der EEG-Umlage befreit sind. Die im Gesetz festgeschriebene Kommunalabgabe an die Kommunen im Umkreis von Windenergieanlagen, ist jedoch nach wie vor freiwillig statt verpflichtend.
Für den Ausbau der Erneuerbaren fordert der BUND Naturschutz in der nächsten Novelle des EEG eine deutliche Anhebung des Ausbauziels auf mindestens 75 Prozent bis 2030, was einer Verdopplung der Ausschreibungsmengen bei Photovoltaik und sieben Gigawatt Zubau von Windenergie an Land entspricht. Die Förderung der Wasserkraft hingegen gehört gestrichen, wenn nicht weiter und zunehmend Verstöße gegen die Wasserrahmenrichtlinie provoziert werden sollen. Der im Gesetz angelegte verbindliche Koordinierungsmechanismus zwischen Bund und Ländern darf kein Papiertiger bleiben, sondern muss dafür sorgen, dass bei drohender Zielverfehlung umgehenden nachgebessert wird.
„Immerhin wurde mit dem verabschiedeten EEG nun das Schlimmste verhindert, indem eine Anschlusslösung für die bereits im Januar aus dem EEG fallenden Anlagen gefunden wurde“, ist Oliver Rühl vom BN erleichtert.„Ein drohender Netto-Rückgang der installierten Leistung durch den Wegfall von Windenergieanlagen sowie das Aus für die Solar-Pioniere der ersten Stunde konnte verhindert werden, indem unter anderem die Verpflichtung zum Einbau von Smart-Meter für Kleinstanlagen, gekippt wurde. Smart-Meter führen zu deutlichen Mehrkosten und hätten somit zum Rückbau vollfunktionsfähiger Dachanlagen führen können. Das ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.“
Um die von der Europäischen Union geforderte „Revolution“ zu starten, bei der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt der Energieproduktion stehen, reichen die getroffenen Änderungen bei Weitem nicht aus, stellt Günter Ries vom BN-Arbeitskreis klar. Sie wirken im Lichte dessen, was die EU fordert, lediglich wie kleine Schönheitskorrekturen. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften benötigen faire Rahmenbedingungen – damit Bürgerwindparks, Bürgersolaranlagen und Energy Sharing möglich werden. Vorschläge hierzu fehlen fast gänzlich, obwohl die Erneuerbaren-Richtlinie der EU von den Mitgliedstaaten bis spätestens Mitte 2021 umgesetzt sein muss.
„Wenige Monate vor der Bundestagswahl, die auch eine Klimaschutzwahl sein wird, muss die Bundesregierung zeigen, dass sie internationale und auf EU-Ebene getroffene Zielvereinbarungen im Klimaschutz ernst nimmt und die Energiewende im eigenen Land mit Kraft anpackt. 2021 braucht es umgehend einen Vorschlag zur Anhebung der Ausbauziele und -mengen sowie einen umfassenden Vorschlag zur Stärkung von Bürgerenergie, sonst verspielt die Regierung nicht nur ihre Glaubwürdigkeit, sondern gefährdet auch die Akzeptanz für das so wichtige Projekt Energiewende“, blickt der stellvertr. BN-Kreisvorsitzende Dr. Herbert Sirois auf die nächsten Schritte.