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Annahmebedingungen für Streuobst

Darauf müssen Sie achten

Die Erzeugung und Vermarktung des „Grünspecht-Apfelsaftes“ stellt hohe Anforderungen an die Qualität der angelieferten Äpfel und setzt eine naturschutzgerechte Produktion voraus. Es gelten daher für die Obst-Anlieferer bei unseren Sammelstellen folgende Annahme-Bedingungen:

Die Äpfel müssen aus hochstämmigen Streuobstbeständen mit extensiver Unternutzung stammen.

Nur Hochstamm-Obstbäume (Stammhöhe mindestens 1,60 m) sind langlebig und entwickeln als Altbaum einen dementsprechenden ökologischen Wert. Halbstämme und Spindelobst sind im Gegensatz dazu ökologisch nur von sehr geringem Wert. Die mit Obstbäumen bestandene Fläche sollte nicht gedüngt werden.

Im Wirtschaftsjahr darf kein chemischer Pflanzenschutz stattgefunden haben.

Die „chemische Keule“ vernichtet unzählige Kleintiere und mindert gravierend die ökologische Qualität eines Streuobstbestandes.

Es müssen die Flurstücks-Nummern/Gemarkung der Streuobstbestände angegeben werden, von denen die Äpfel stammen.

Nur so besteht Kontrollmöglichkeit hinsichtlich des nicht zulässigen Chemieeinsatzes etc. Langfristig können wir hierdurch auch eine gezielte Beratung/Unterstützung über ökologische Verbesserungen, aktuelle Fördermöglichkeiten zum Bestandserhalt, Fördermöglichkeiten für Nachpflanzung in Bestandslücken, Organisation von Sammelbestellungen für Pflanzmaterial etc. anbieten.

Der Anlieferer ist damit einverstanden, dass stichprobenartig vom FÖS (Förderkreis regionaler Streuobstbau) Blattproben zur Laboruntersuchung (im Hinblick auf Chemieeinsatz im Bestand) entnommen werden.

Mit Hilfe solcher Blattuntersuchungen auf klar definierte Stoffe hin kann unerlaubter Chemieeinsatz nachgewiesen werden. Hierdurch können im Bedarfsfall „schwarze Schafe“ von der Obstanlieferung ausgeschlossen werden.

Die Beschaffenheit des Obstes muss einwandfrei sein (keine Fäulnis, nur reifes Obst).

Unreifes Obst weist erheblich weniger Öchsle-Grade auf und mindert die Saftqualität. Durch den zweiten Annahmetermin im Oktober besteht keine Notwendigkeit, unreifes Obst zu schütteln. Säcke mit fauligem Obst müssen bei der Annahme konsequent abgelehnt werden.

Die Obstanlieferer akzeptieren mit ihrer Unterschrift auf den Anliefererlisten die vorstehenden Bedingungen und bestätigen zugleich die Auszahlung des Geldbetrages, die in bar bei Anlieferung erfolgt.


Infos zur aktuellen Streuobstaktion

Hier finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Streuobst-Sammelaktion und eine Liste der Annahmestellen und -termine.